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Konzeption


Grundlagen der offenen Jugendarbeit

Im 8. Buch des Sozialgesetzbuchs wird festgestellt, dass "jeder junge Mensch [...] ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbst bestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit" hat.

(SGB VII, § 1,  Abs. 1). Zur Verwirklichung dieses Rechts soll die Jugendhilfe beitragen und hat den Auftrag,


„1. junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,

2. jungen Menschen ermöglichen oder erleichtern, entsprechend ihrem Alter und ihrer individuellen Fähigkeiten in allen sie betreffenden Lebensbereichen selbst bestimmt zu interagieren und damit gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilhaben zu können,
3. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen,
4. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen,
5. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen." (SGB VII, §1,  Abs. 3)


Auch die Jugendarbeit ist als Teilbereich der Jugendhilfe in diesem Gesetz grundsätzlich geregelt. So wird in §11 SGB VIIl festgehalten:


„Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen
und hinführen. Dabei sollen die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Angebote für junge Menschen mit Behinderungen sichergestellt werden."

(SGB VII, §11, Abs. 1)


Ähnlich wird es im baden-württembergischen Kinder- und Jugendhilfegesetz (LKJHG) festgestellt:


„Die Jugendarbeit soll junge Menschen zu eigenverantwortlichem, gesellschaftlichem und politischem Handeln befähigen sowie jugendspezifische Formen von Lebens- und Freizeitgestaltung ermöglichen. Sie soll dazu beitragen, dass die Jugendlichen ihre persönlichen Lebensbedingungen und die ihnen zugrunde liegenden sozialen, ökonomischen und ökologischen Zusammenhänge erkennen und mitgestalten sowie kulturelle, soziale und politische Erfahrungen, Kenntnisse und Vorstellungen kritisch verarbeiten und einbringen."

(LKJHG  §14, Abs.1)


Die Angebote der Jugendarbeit richten sich nach dem SGB VIIl dabei im Grundsatz an alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum Alter von 27 Jahren.


Die offene Jugendarbeit ist eine der Angebotsformen, die im §11 SGB VIIl genannt wird. Sie unterscheidet sich in ihrer zentralen Methode von anderen Formen der Jugendarbeit. Im Zentrum der offenen Jugendarbeit steht die ldee bzw. das Angebot eines „offenen Raums", den Jugendliche selbst gestalten und nutzen können, um ihre eigenen ldeen umzusetzen, ihre Fähigkeiten zu erkennen und zu verbessern und Selbstwirksamkeit zu erfahren.

Die Offenheit bezieht sich aber nicht nur auf den Raum. Auch inhaltlich greift die offene Jugendarbeit Themen und Anliegen auf, die von den Jugendlichen geäußert werden. Sie ist also auch „inhaltlich offen". Und im Gegensatz zu anderen Formen der Jugendarbeit (wie bspw. in Vereinen oder im schulischen Kontext) zeichnet sich die offene Jugendarbeit auch dadurch aus, dass ihre Angebote ohne Vorbedingungen, also ohne Mitgliedschaft oder andere Zugangsvoraussetzungen genutzt werden können.


Zudem handelt die offene Jugendarbeit in Auftrag der Jugendlichen selbst. Dies bedeutet, dass sie keine ordnungsrechtlichen Aufgaben oder Kontrollaufgaben übernimmt sondern auf Basis eines Vertrauensverhältnisses mit den Jugendlichen basiert.


Das Metzinger Jugendhaus

Das Metzinger Jugendhaus ist eine Einrichtung der offenen Jugendarbeit in der Trägerschaft der Stadt Metzingen. Es wird von einem hauptamtlichen Team aus Pädagoginnen und Pädagogen betreut.


Zielgruppe
Die Angebote des Jugendhauses richten sich schwerpunktmäßig an alle Kinder und Jugendlichen im Alter von 13 bis 20 Jahren, die in Metzingen wohnen, hier zur Schule gehen oder ihren Freundeskreis in Metzingen haben und die Unterstützung bei der Gestaltung ihrer Freizeit benötigen. Diese bilden den Kern unserer Zielgruppe. Die Angebote des Jugendhauses stehen aber auch älteren Jugendlichen und Menschen, die aus anderen Städten kommen, offen.


Unsere Ziele:

(1) Unser Haus steht den Besucherinnen und Besuchern regelmäßig und verlässlich zur Verfügung. Dabei sind wir offen für Menschen mit verschiedenen Hintergründen, Thermen und Bedürfnissen und bieten diesen einen Raum bei uns. Der Aufenthalt im Jugendhaus ist an keine Bedingungen geknüpft, außer, dass die Hausregeln eingehalten werden müssen. Es besteht keinerlei Konsum- oder Teilnahmezwang.


(2) Wenn es von den Jugendlichen gewünscht wird bieten wir eine Begleitung bei der persönlichen Entwicklung an. Unser Ziel dabei ist immer, die Jugendlichen zu befähigen, ihr Leben und ihre Zukunft eigenverantwortlich zu gestalten. Wir beraten, begleiten und entwickeln Fähigkeiten, bestimmen aber nicht über die Jugendlichen und respektieren deren Entscheidungen.


(3) Wir entwickeln unser Programm und unsere Angebote anhand der Bedürfnisse unserer Besucherinnen und Besucher. Wir greifen Themen auf, die von den Jugendlichen gewünscht werden oder die aufgrund unserer Beobachtungen für unsere Zielgruppe relevant sind, Dabei zielen wir immer darauf ab, die Fähigkeiten und die Selbstständigkeit unserer Besucherinnen und Besucher zu stärken.


Arbeitsprinzipien:

Zur Verwirklichung dieser Ziele richtet sich unsere Arbeit an den folgenden Prinzipien aus:


(1) Offenheit - unsere Räume und Angebote sind „offen", d.h. wir schaffen ein flexibles, vielfaltiges Angebot, dass sich nach den Bedarfen und der Lebenswelt unserer Besucherinnen und Besucher richtet und sich daher in einem ständigen Wandel befindet. Nicht das Ergebnis steht im Vordergrund, sondern die gemeinsame Gestaltung. Wir bieten möglichst vielen Personen und Interessen einen Raum.


(2) Freiwilligkeit - der Aufenthalt im Jugendhaus und die Teilnahme an Angeboten sind immer freiwillig. wir respektieren die Jugendlichen, die selbst entscheiden, welche Angebote sie nutzen.


(3) Niedrigschwelligkeit - wir gestalten unsere Angebote räumlich, zeitlich und inhaltlich so, dass sie von Jugendlichen genutzt werden können. Unsere Angebote sind wann immer möglich kostenfrei.


(4) Bedürfnisorientierung - unsere Arbeit orientiert sich an den Bedürfnissen und der Lebenswelt der Jugendlichen, Wir gehen unkompliziert und flexibel auf die Bedürfnisse unserer Besucherinnen und Besucher ein und gestalten unser Angebot entsprechend. in Arbeitsgruppen oder innerhalb der Stadtverwaltung vertreten wir die Meinung der Jugendlichen und bringen deren Sicht in Gestaltungsprozesse ein.


(5) Partizipation - Jugendliche gestalten unser Angebot mit. Sie sind nicht nur Konsumenten sondern werden in die Entscheidungsprozesse einbezogen, Jugendliche entscheiden mit, können eigene Projekte umsetzen und die Einrichtung in einem abgestimmten Maß auch selbst verantwortet nutzen.


(6) Vielfalt - Wir legen in unserer Arbeit Wert auf Vielfalt. Dies betrifft Meinungen, politische Einstellungen, unterschiedliche Lebensformen aber auch die persönliche Lebensgestaltung Sexualität oder Religion einzelner Menschen, Wir leben den Respekt und die Akzeptanz dieser Vielfalt und aller Personen vor und fordern dies auch von unseren Besucherinnen und Besuchern ein.


(7) Integration und Inklusion - wir wollen mit unseren Angeboten der Ausgrenzung bestimmter Gruppen entgegenzuwirken. Wir berücksichtigen junge Menschen mit Behinderung, mit Fluchthintergrund sowie andere junge Menschen, die von Ausgrenzung betroffen sind.


(8) Prävention - wir bemühen uns, Problemlagen frühzeitig zu erkennen und kooperieren mit anderen Institutionen, um gezielt Hilfe anbieten zu können.


Angebotsformen

(1) Offener Betrieb

Kern unseres Angebots ist der offene Betrieb. Jugendliche können sich bei uns aufhalten, ohne etwas konsumieren zu müssen oder an Angeboten teilzunehmen. Dafür stellen wir eine ansprechende Umgebung zur Verfügung.


(2) Alltagsbegleitung und -Beratung
Wenn es von Jugendlichen gewünscht ist, bieten wir Begleitung und Beratung bei allen Fragen des täglichen Lebens an. Wir unterstützen Jugendliche dabei in dem Maß, wie sie selbst es wünschen und stellen bei Bedarf Kontakte zu spezialisierten Angeboten oder Beratungsstellen her und begleiten Jugendliche beim Kontakt mit diesen Institutionen.


(3) Übergang Schule - Beruf
Einen Schwerpunkt unserer Angebote bildet der Übergang von der Schule in den Beruf. Hierzu bieten wir Informationen, Unterstützung bei der Entscheidung für einen Beruf, Hilfe bei Bewerbungen und Ausbildungsstart an. Wir beraten und begleiten und organisieren bei Bedarf spezielle Angebote in diesem Bereich.


(4) „verdeckte" Angebote
Wir möchten, dass sich unsere Besucherinnen und Besucher die Räume aneignen, indem sie selbst tätig werden. Darum gehen wir auf Gestaltungsideen der Jugendlichen ein und greifen diese auf. Wir motivieren durch das Bereithalten von Materialien zur kreativen Gestaltung
oder fordern durch eigene Tätigkeit zum Mitmachen auf. Darüber hinaus geben wir thematische Impulse, beispielsweise durch Veranstaltungen oder das Auslegen von Informationsmaterial.


(5) Gruppenangebote
Wir bieten Gruppen die Möglichkeit, eigene Ideen im Jugendhaus umzusetzen und bieten thematische Angebote an, bei denen sich Gruppen von Jugendlichen zusammenfinden können.


(6) Bildungsangebote

Wir arbeiten gezielt daran, die Kompetenzen und Fähigkeiten unserer Besucherinnen und Besucher weiterzuentwickeln und gestalten daher Angebote, die dies ermöglichen.


(7) Jugendkulturelle Angebote
Wir bieten Jugendlichen die Möglichkeit, eigene Ideen und Wünsche im Rahmen von Projekten und Angeboten umzusetzen, um ein jugendkulturelles und jugendtypisches Programm zu ermöglichen.


(8) Geschlechtsspezifische Angebote
Wir bieten geschlechtsspezifische Angebote an und schaffen Schutzräume, damit die Themen und Bedürfnisse von Jungen und Mädchen in unserem Haus wenn notwendig gleichberechtig umgesetzt werden können.


(9) Selbstverwaltung
Unser Ziel ist es, darauf hinzuwirken, dass Jugendliche Angebote in Selbstverantwortung gestalten, können. Wir geben unseren Besucherinnen und Besuchern die Möglichkeit, Verantwortung zu übernehmen und gestalten einen Prozess, der es ihnen ermöglicht, schrittweise ihre Fähigkeiten auszubauen. Wir geben Ihnen unser Vertrauen und ermöglichen es, unter gemeinsam ausgehandelten Bedingungen unsere Räume selbst verwaltet zu nutzen.


(10)Angebote außerhalb des Jugendhauses
Wir führen Angebote außerhalb des Jugendhauses durch...


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